Datenschutzerklärung (Entwurf Vereine)
1.
Diese Datenschutzerklärung beinhaltet die „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“ gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
2.
Verantwortliche Stelle:
Hundeplatz
SGV Köppern e.V.
Am Schnürriemen
61381 Friedrichsdorf-Köppern
Postanschrift
Schutz- u. Gebrauchs- Hunde- Verein Köppern e.V.
Postfach 1265
61363 Friedrichsdorf
Telefon: 06172-4526-973
Fax: 06172-4526-799
E-Mail : webmaster (@) sgvkoeppern.de
1. Vorsitzender Werner Janshen
3.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
• Name
• Adresse
• Geburtsdatum
• Bankverbindung
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse
Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Nach Art. 6, Abs. 1, lit. b) DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogene Daten rechtmäßig, wenn diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses – hier: Mitgliedschaft im Verein – erforderlich sind.
4.
Für weitere personenbezogene Daten und für solche, die in den Vereinspublikationen und Online-Medien veröffentlicht werden sollen, ist eine schriftlicher Einwilligungserklärung des Mitgliedes unter Beachtung des Art. 7 DSGVO notwendig. Dazu ist ein entsprechendes Formblatt des Vereins vom Mitglied zu unterschreiben. Die Entscheidung zur Erhebung weiterer personenbezogener Daten und deren Veröffentlichung trifft das Mitglied freiwillig. Das Einverständnis kann das Mitglied jederzeit ohne nachteilige Folgen mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber dem Vereinsvorstand widerrufen (Kontakt s. Punkt 2).
5.
Als Mitglied des ...
• Vereins
• Hundesportverband Rhein-Main (HSVRM)
• Deutscher Hundesportverband (dhv)
• Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH)
• Federation Cynologique Internationale (FCI)
ist der Verein verpflichtet, ggf. personenbezogene Daten seiner Mitglieder an den/die Verband/Verbände zu melden. Übermittelt werden dabei
• ggf. Name
• ggf. Alter
• ggf. Anschrift
• ggf. Mitgliedsnummer
• ggf. besondere Wettkampfdaten (z. B. Platzierungen)
Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z. B. Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter/innen) werden ggf. weitere Daten übermittelt:
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse
• Funktion im Verein
6.
Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederdatenverwaltung gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. Sie werden gesperrt.
7.
Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung (sofern nicht Art. 6, Abs. 1, lit b) oder lit. f) DSGVO betroffen ist). Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder ein Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist per Textform an den Vorstand des HSVRM zu stellen.
8.
Das Mitglied hat ein Beschwerderecht. Zuständig in Hessen ist dafür:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte,
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 14080
Fax: 0611 / 1408-900
E-Mail:
9.
Das Recht am eigenen Bild ist im KunstUrhG dokumentiert.
Bilder von Personen dürfen nur mit der Erlaubnis des Betroffenen gemacht werden.
Eine Ausnahme gibt es bei Veranstaltungen (Mitgliederversammlungen, Wettkämpfen, Meisterschaften usw.) Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden. Hier geht es um das Geschehen und nicht um die Person an sich. Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto -und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampes oder Turniers an.
Die Aufstellung ist Unvollständig und soll nur als Vorabinformation gelten. Wenn der dhv eine einheitliche Vorgabe erarbeitet hat, werden wir alle Vereine sofort informieren.